Bußgeldfall aus Norwegen: Auftragsverarbeiter wird zum
Verantwortlichen
Die norwegische Aufsichtsbehörde hat am 16. Januar 2026 ein Bußgeld in Höhe von ca. 25.000 Euro verhängt. Grund dafür war eine unbeantwortete Auskunftsanfrage. Der Bußgeldadressat stellte für ein norwegisches Unternehmen ein Arbeitszeiterfassungssystem bereit. Nach der Insolvenz 73 des Auftraggebers (Verantwortlicher) verlangte ein ehemaliger Mitarbeiter vom Dienstleister Auskunft über seine Daten. …