Verwaltungsgericht Düsseldorf äußert sich zu Schwärzungen
bei Auskunftserteilung
In seiner Entscheidung vom 28. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 29 K 9469/23) zur Reichweite des Auskunftsanspruchs Stellung genommen. Die Klägerin beantragte nach einem Hausbesuch eine Kopie der Akte des Gesundheitsamts. Die Kopie wurde ihr zur Verfügung gestellt, allerdings wurden die Namen, Anschriften und Rufnummern von Dritten geschwärzt. Nach Auffassung des Gerichts waren die Schwärzungen zulässig. …