Wer kontrolliert die Einhaltung der KI-VO? Gesetzentwurf zum
KI-MIG vorgelegt
Die KI-VO verpflichtet die Mitgliedstaaten gemäß Art. 113 bis zum 2.8.2025
die für die Umsetzung der KI-VO zuständigen Behörden zu benennen. In
Deutschland wurde noch kein nationales Umsetzungsgesetz erlassen. Nachdem
sich der erste Entwurf der Bundesregierung infolge des Bruchs der
Regierungskoalition durch das Prinzip der sachlichen Diskontinuität erledigt
hat, veröffentlichte die Bundesregierung am 13.2.2026 einen neuen Entwurf
für ein Gesetz zur Durchführung der Verordnung über künstliche Intelligenz
(BT-Drs. 21/4594). Kern des KI-MIG ist die Aufsichtsstruktur über KI-Modelle
und KI-Systeme in Deutschland. Es bleibt zu prüfen, ob der Gesetzesentwurf
nunmehr den europarechtlichen Anforderungen der KI-Verordnung und
Anforderungen des nationalen Verfassungsrechts entspricht.