BayLfD veröffentlicht Kurzinformation zu
Schwärzungen
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat Hinweise zu Schwärzungen als Maßnahme nach Art. 32 DSGVO veröffentlicht. Zwar richtet sich die Information an öffentliche Stellen, die Erwägungen sind aber auch auf den Privatsektor übertragbar. Der BayLfD warnt vor kosmetischen und unvollständigen Schwärzungen: Die Verantwortlichen müssen darauf achten, …