Europäischer Datenschutzausschuss zieht Bilanz zum
Umsetzungsstand des Rechts auf Löschung
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO gehört zu den am häufigsten
ausgeübten Betroffenenrechten und ist regelmäßig Gegenstand von Beschwerden
bei den Aufsichtsbehörden. Es überrascht daher nicht, dass der Europäische
Datenschutzausschuss (EDSA) dieses Recht zum Gegenstand der vierten Maßnahme
im Rahmen des Coordinated Enforcement Framework (CEF) gemacht hat. In seinem
Bericht zur Maßnahme nimmt der EDSA eine grundsätzliche Einschätzung des
Umsetzungsstands durch die Verantwortlichen vor, zeigt regelmäßig
auftretende Herausforderungen auf und gibt Empfehlungen zur Umsetzung und
praktischen Ausgestaltung des Rechts auf Löschung.