HmbBfDI: Einsatz von Microsoft 365 ist bei nichtsensiblen
Daten vertretbar
Im Frühjahr ist Hochsaison für Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden.
Damit werden auch Informationen zu Prüfungen bei konkreten Produkten – wie
denen von Microsoft – veröffentlicht. Der Bericht des BayLDA gab einzelne
Hinweise zu Outlook und Exchange. Der Bericht aus Sachsen enthielt keine
konkreten Punkte zu Microsoft 365 (M365). Der Tätigkeitsbericht aus Hamburg
enthält hingegen eine ausführliche Beschreibung einer Projektprüfung und der
individuellen Vereinbarungen mit Microsoft.