Während Datenschutzorganisationen und Unternehmen vielerorts noch damit
beschäftigt sind, tragfähige Governance-Strukturen für klassische Generative
AI aufzubauen, entwickelt sich KI mit großem Tempo weiter. Zunehmend kommen
Systeme zum Einsatz, die nicht mehr nur auf einzelne Prompts reagieren,
sondern eigenständig Aufgaben planen, Informationen beschaffen, externe
Werkzeuge nutzen oder sogar mehrere spezialisierte Agenten koordinieren.
Genau diese operative Eigenständigkeit macht den besonderen Reiz von Agentic
AI aus. Gleichzeitig verändert sie die datenschutzrechtliche Bewertung der
Verarbeitung grundlegend. Denn je stärker autonome Systeme
Verarbeitungsschritte selbst organisieren und ausführen, desto relevanter
werden Fragen nach Verantwortlichkeit, menschlicher Kontrolle und
belastbarer Governance.