Rechtsmissbräuchlichkeit der Auskunftsanfrage im
Kündigungsschutzverfahren
Seit Inkrafttreten der DSGVO werden Kündigungsschutzklagen regelmäßig mit dem
Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO verknüpft. Ob dies – insbesondere im
Lichte der Brillen-Rottler-Entscheidung des EuGH (Urt. v. 19.3.2026 –
C-526/24 ) – als exzessiv einzustufen ist, wenn datenschutzfremde Zwecke
verfolgt werden, etwa um die Vergleichssumme in die Höhe zu treiben, ist
Gegenstand dieses Beitrags.