LG Berlin: Deutsche Wohnen muss nur einen Bruchteil des
ursprünglichen Bußgelds zahlen
Das langjährige Bußgeldverfahren gegen den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen endete am 9. Juni mit der Entscheidung des Landgerichts Berlin (LG Berlin, Urt. v. 9.6.2026 – 526 OWi LG 1/20). Das Gericht stellte fest, dass der Konzern bei der Verarbeitung von Mieterdaten (darunter Gehaltsnachweise, Kontoauszüge und Ausweiskopien) gegen die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung verstoßen hatte. …