Die Vorbereitung der Betriebsratswahl ist datenschutzrechtlich anspruchsvoll.
Für Arbeitgeber stellt sich vor allem die Frage, wer verantwortlich ist und
wer welche Aufgaben übernimmt. Hinzu kommt, dass Wahlvorstände häufig eine
eigene IT-Infrastruktur verlangen: getrennte Laufwerke, selbst kontrollierte
Verschlüsselung, den Ausschluss administrativer Zugriffe durch die
Unternehmens-IT. Weder die DSGVO noch das BetrVG setzen jedoch eine
vollständig isolierte IT-Welt voraus, sondern ein angemessenes und
dokumentiertes Schutzniveau. Der Beitrag ordnet die Verantwortlichkeiten,
fasst Rechtsprechung und Aufsichtspraxis zusammen und zeigt, wie Arbeitgeber
und Wahlvorstand die Wahl rechtssicher gestalten können.