Art. 15 DSGVO: Was ist im Kündigungsschutzverfahren
herauszugeben?
Im Kündigungsschutzverfahren verlangen Beschäftigte immer häufiger, dass ihr
Arbeitgeber eine Kopie aller ihrer personenbezogenen Daten herausgibt. Zu
diesen „allen Daten“ könnten enorme Datenmengen gehören, z. B. alle von
diesem Beschäftigten versendeten oder empfangenen E-Mails oder technische
Log-Dateien. Das Zusammenstellen dieser Daten und insbesondere das
Bereinigen fremder Daten sind regelmäßig eine kaum zu stemmende Belastung
für Arbeitgeber. Dieser Beitrag beleuchtet deshalb die Frage, wann der
Arbeitnehmer auf eine nähere Konkretisierung seines Auskunftsverlangens
verwiesen oder wann das Begehren ganz zurückgewiesen werden kann.