Datenpannen melden im Wandel: Was das Digital Omnibus-Paket
für Art. 33 DSGVO bedeutet
Die Meldung von Datenschutzverletzungen gehört zu den praktisch wichtigsten
und zugleich fehleranfälligsten Pflichten der DSGVO. Die niedrige
Meldeschwelle, die knappe 72-Stunden-Frist und eine bis heute uneinheitliche
Behördenpraxis machen die Bearbeitung selbst weniger komplexer Vorfälle
aufwendig und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oft unübersichtlich.
Mit dem Digital Omnibus-Paket vom 19. November 2025 will die EU-Kommission
an genau diesen Punkten nachschärfen: höhere Meldeschwelle, längere Frist,
eine einheitliche Meldestelle und ein einheitliches Formular. Der Beitrag
ordnet die geplanten Änderungen ein und bewertet, was sie für die tägliche
Praxis bedeuten würden.