Cyber Resilience Act – Impulse für Datenschutzcompliance aus
dem IT-Sicherheitsrecht
Normadressaten des Privacy-by-Design- und des Privacy-by-Default-Grundsatzes
nach Art. 25 DSGVO sind die datenschutzrechtlich Verantwortlichen – gerade
nicht die Hersteller von Produkten. Das stellt Verantwortliche in der Praxis
häufig vor Herausforderungen und verursacht Konfigurations- und
Anpassungsaufwand. Zukünftig können sie sich hierbei mehr Unterstützung
erhoffen. Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) werden Hersteller von
vernetzten Produkten umfangreich zur Implementierung von
IT-Sicherheitsmaßnahmen verpflichtet. Zwar hätte der Gesetzgeber die dadurch
entstehenden Schnittstellen zur DSGVO expliziter adressieren können. Dennoch
ergeben sich aus dem Rechtsakt sinnvolle Impulse für die
Datenschutzcompliance. Der Beitrag beruht auf der Dissertation des
Verfassers.