Neue Anforderungen an den Kinderdatenschutz – Praxisfolgen
aktueller Behördenpositionen
Kinderdatenschutz gewinnt in aktuellen Stellungnahmen und Tätigkeitsberichten
der Aufsichtsbehörden zunehmend an praktischer Bedeutung. Für
Datenschutzbeauftragte reicht es daher nicht mehr, Art. 8 DSGVO nur als
Einwilligungsregel für Dienste der Informationsgesellschaft zu behandeln.
Gefordert ist eine praktische Übersetzung des besonderen Schutzbedarfs von
Kindern in Prozesse, Voreinstellungen, Informationspflichten und
Dienstleisterkontrolle. Der Beitrag zeigt, welche Anforderungen sich aus
aktuellen Behördenpositionen ableiten lassen und wie sie in der
Datenschutzpraxis operationalisiert werden können.