Der EDSA konkretisiert in den Leitlinien 1/2026 (EDSA, Guidelines 1/2026 on
processing of personal data for scientific research purposes) die
Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten zu
wissenschaftlichen Forschungszwecken. Die Leitlinien verringern die
anhaltende Rechtsunsicherheit, machen aber zugleich deutlich, dass
Forschungsprivilegien kein Freibrief sind. Ihre rechtssichere
Inanspruchnahme setzt voraus, dass die entsprechenden Vorhaben risikoadäquat
ausgestaltet und in übergreifende Governance-Rahmen eingebettet werden. Der
Beitrag gibt einen Überblick über die zentralen Aussagen zum Begriff und zur
Reichweite der Forschungsprivilegien. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen der
Verarbeitungskompatibilität, der Speicherdauer, der Rechtsgrundlagen, der
Informationspflichten, der Betroffenenrechte, der Verantwortungszuweisung
sowie geeigneter Garantien.